Für die Einordnung sind insbesondere diese Grenzen wichtig:
- Untersucht wurde ein eng begrenztes Anwendungsfeld.
- Ergebnisse zur Zahnbehandlungsangst lassen sich nicht automatisch auf andere Ängste, Gewohnheiten oder emotionale Reaktionen übertragen.
- Eine einzelne anwendungsbezogene Studie begründet keine allgemeine Wirksamkeitsaussage.
- Aussagen müssen zusammen mit Vergleichsgruppe, Messverfahren und weiteren Studiengrenzen bewertet werden.
- Aus der Veröffentlichung lässt sich keine pauschale Erfolgsquote für individuelle Anwendungen ableiten.
Die sachgerechte Schlussfolgerung lautet daher nicht, dass der Yager-Code für alle möglichen Anliegen wirksam sei. Belegt ist vielmehr, dass die Methode in einem klar definierten klinischen Kontext mit einem kontrollierten Studiendesign untersucht wurde. Für weitergehende Aussagen ist die vorhandene Forschung zu schmal.
Wenn Ihnen eine bestimmte Erfolgsquote genannt wird, können Sie nach der dazugehörigen Quelle, der untersuchten Zielgruppe und der Vergleichsgruppe fragen. Eine Zahl ist nur dann aussagekräftig, wenn nachvollziehbar ist, worauf sie sich bezieht.